Die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grünen und FDP sind abgeschlossen und die Ziele und Vorhaben der neuen Regierung sind im Koalitionsvertrag niedergeschrieben. Doch auf was können Sie sich im Rahmen der 20. Legislaturperiode und im kommenden Jahr einstellen? Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Klimaschutz, Stärkung der Erneuerbare Energien, Elektromobilität
Ein zentraler Aspekt des Koalitionsvertrags ist der Klimaschutz. Dahingehend soll das Bundesklimaschutzgesetz im kommenden Jahr weiterentwickelt werden und ein sektorübergreifendes Klimaschutz-Sofortprogramm auf den Weg gebracht werden.
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Gesetzesvorhaben der Ampel-Koalition.
Insofern steht auch der Ausstieg aus der Kohleverstromung, welcher idealweise bis 2030 erfolgt sein sollte, ganz oben auf der Agenda. Gleichzeitig soll der Ausbau von Erneuerbaren Energien, insbesondere von Wind- und Solarkraft, massiv gestärkt werden, so dass 80 Prozent des Stromverbrauchs bis zum Jahr 2030 aus erneuerbaren Energien stammen sollen. Erdgas wird mittlerweile in diesem Zusammenhang als Übergangslösung gewertet.
Die Koalitionäre möchten Deutschland, gemäß dem Vorschlag der EU-Kommission, wonach ab 2035 in Europa nur noch CO2-neutrale Fahrzeuge zugelassen werden dürfen, zu einem „Leitmarkt für Elektromobilität“ machen.
Neben dem Klimaschutz soll auch die Arbeit ein Thema der gemeinsamen Regierungszeit werden. Hier ist besonders die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde hervorzuheben, die bereits 2022 erfolgen soll.
Renten- und Pflegepolitik, Schuldenbremse, bezahlbarer Wohnraum
Im Bereich Soziales verständigt sich die Ampel-Koalition darauf die gesetzliche Rente zu stärken. Demnach soll es keine weiteren Rentenkürzungen sowie keine Anhebung des Renteneintrittsalter geben. Die Ampel-Koalition möchte in eine Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen. Die private Altersvorsorge soll hingegen grundlegend reformiert werden. Weiterhin heißt es im Koalitionsvertrag, dass ein „Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit“ geprüft wird. Des Weiteren soll es auch im Bereich der Pflege zu einigen Neuerungen kommen, wie etwa der Bereitstellung von einer Milliarden Euro für den Pflegebonus oder die regelmäßige Erhöhung des Pflegegeldes. Daneben soll es anstelle „der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV)“ ein Bürgergeld geben, welches „die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein“ soll.
Weitere nennenswerte Aspekte sind beispielsweise beim Punkt Finanzen und Steuern zu finden. Hier soll die „im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ab 2023 wieder eingehalten werden“.
In Sachen Familie wird darauf gepocht starke Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Ferner soll eine Kindergrundsicherung „bessere Chancen für Kinder und Jugendliche“ garantieren, die aus einem „einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch ist, und einem vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag“ bestehen soll.
Weiterhin soll mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Das Ziel der Ampel-Koalition ist der Bau von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr, davon 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen.
Digitalisierungsoffensive der Ampel-Koalition und weitere Anpassungen
Um mit dem Zeitalter der Modernisierung und des Fortschritts Schritt halten zu können, soll allgemein in sämtlichen Bereichen die Digitalisierung vorangetrieben werden, sowie die gültige Rechtsordnung angepasst werden.
Demnach wird es zu ausgedehnten Anpassungen beim Staatsangehörigkeitsrecht, Transsexuellengesetz (zukünftig Selbstbestimmungsgesetz), wie auch bei Regelungen zur Reproduktionsmedizin kommen. Daher wird § 219a, welches das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche regelt, aus dem StGB gestrichen und auch das Blutspendeverbot für Homo- oder Transsexuelle-Menschen abgeschafft werden. Angelehnt an diese Veränderungen soll der Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 GG) um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität ergänzt und der Begriff Rasse im Grundgesetz ersetzt werden.
Nicht zuletzt will die Ampel-Koalition das Wahlrecht überarbeiten und das Wahlalter für die Wahlen zum Deutschen Bundestag und dem Europäischen Parlament auf 16 Jahre herabsetzen.
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