Ihre Lobbyregister Anforderungen
einfach umgesetzt!

Kontakttransparenz und Rechtssicherheit mit nexSRM

Seit dem 1. März sind übermittelte Stellungnahmen zu Regelungsvorhaben zu melden. Mit nexSM geht das einfach und effizient:

  • Aktivierung der Funktionen: Wählen Sie aus verschiedenen Lobbyregistern
  • Informationen festhalten: Erfassen Sie Regelungsvorhaben automatisch, Interessenbereiche, Ziele und dazugehörige Stellungnahmen. Laden Sie Dokumente per Drag & Drop hoch und verknüpfen Sie diese mit Aktivitäten und Projekten.
  • Export: Exportieren alle Informationen in den gewünschten Formaten wie Excel oder PDF. Die Daten werden automatisch für Sie aufbereitet.

Setzen Sie Lobbyregister-Anforderungen in wenigen Schritten revisionssicher und rechtskonform um.

 

Was ist nexSRM?

nexSRM ist eine fortschrittliche Softwarelösung für das Stakeholder Relationship Management. Sie ermöglicht eine effiziente Organisation und Verwaltung von Stakeholdern, Aktivitäten und Projekten und fördert die Zusammenarbeit im Team sowie bietet tiefe Einblicke durch umfassende Analysen und Dashboards. Mit zusätzlichen Funktionen wie einer umfangreichen Stakeholder-Datenbank sowie sowie leistungsstarken Audit-Optionen unterstützt nexSRM Organisationen dabei, ihre Beziehungen und Projekte strategisch und gesetzeskonform zu steuern. 

Informationen zum Lobbyregister

Personen, Unternehmen, Verbände und andere Organisationen, die mit Mitgliedern, Organen, Gremien, Fraktionen oder Gruppen des Bundestages oder der Bundesregierung in Kontakt treten oder solche Kontakte beauftragen, um direkt oder indirekt Einfluss auf deren Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu nehmen, müssen sich im Lobbyregister registrieren lassen.

Sobald eine eintragungspflichtige Interessenvertretung im Sinne des Lobbyregistergesetzes ausgeübt wird, muss die Eintragung unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, vorgenommen werden.

Insbesondere müssen auch Angabe zur Einflussnahme gemacht werden:

  • Aktuelle, geplante oder angestrebte Regelungsvorhaben auf Bundes- oder EU-Ebene
  • Grundlegende Stellungnahmen und Gutachten zu den Vorhaben

Wer eintragungspflichtige Angaben gemäß § 7 LobbyRG nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig einträgt oder aktualisiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.